Forderungsprüfung
Starline Service GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Starline Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.08.2023, Aktenzeichen 810 IN 627/21 S-3-5.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 627/21 S-3-5
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 112752
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 16.08.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Personenverkehr und Logistik
Veröffentlichungstext
810 IN 627/21 S-3-5 - In dem Insolvenzverfahren Starline Service GmbH, Am Hauptbahnhof 18, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112752),
vertreten durch:
Sadullah Sadi Rahman, Am Aussichtsturm 28, 63073 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 09.10.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.10.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.08.2023
vertreten durch:
Sadullah Sadi Rahman, Am Aussichtsturm 28, 63073 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 09.10.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.10.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.08.2023