Insolvenzbekanntmachung

Stappenbacher Putz und Maler GmbH

Oberaurach

Das Amtsgericht Bamberg hat zur Stappenbacher Putz und Maler GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen IN 297/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bamberg
Aktenzeichen
IN 297/25
Registerbezug
Bamberg, HRB 1953
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
20.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

IN 297/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Stappenbacher Putz und Maler GmbH, Conrad-Vetter-Straße 52, 97514 Oberaurach, vertreten durch den Geschäftsführer Stappenbacher Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 1953
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

1. Vergleichsvereinbarung mit Herrn Matthias Stappenbacher (Gegen Herrn Matthias Stappenbacher als Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin besteht ein Erstattungsanspruch gemäß §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO in Höhe von insgesamt 546.557,30 €. Die Insolvenzschuldnerin hat im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag vom 14.08.2025 Verbindlichkeiten, für die Herr Stappenbacher Bürgschaften übernommen hatte, in Höhe von 400.000,00 € auf ein Darlehen der DZ Bank AG getilgt; zudem hat die Raiffeisen Volksbank Haßberge eG aus der Verwertung der zu ihren Gunsten bestehenden Globalzession 146.557,30 € auf ihr Absonderungsrecht erhalten. Herr Stappenbacher ist hierdurch von seiner Bürgenhaftung freigeworden. Der Anspruch ist dem Grunde nach unstreitig.
Herr Stappenbacher erkennt die Gesamtforderung dem Grunde und der Höhe nach an und verzichtet auf sämtliche Einreden und Einwendungen sowie auf die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Gegen Zahlung einer Vergleichssumme von 100.000,00 € in 39 monatlichen Raten im Zeitraum vom 15.10.2026 bis zum 15.12.2029 (einschließlich Zinsen von 6 % insgesamt 110.000,02 €) ist die Forderung vollständig abgegolten. Der übersteigende Betrag von 446.557,30 € wird bei fristgerechter Zahlung erlassen.
Die Vereinbarung enthält eine Verfallklausel: Gerät Herr Stappenbacher mit einer Rate in Verzug und verstreicht eine Nachfrist von zehn Tagen fruchtlos, wird die Gesamtforderung abzüglich geleisteter Zahlungen sofort fällig. Herr Stappenbacher ist ferner verpflichtet, sich auf Verlangen in notarieller Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).
Darüber hinaus hat Herr Stappenbacher jährlich zum 31. März Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen; eine Verweigerung der Auskunft steht einem Ratenverzug gleich. Verbessern sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich - insbesondere durch Veräußerung eines Grundstücks mit Übererlös, Wegfall von Bürgschaften, Zufluss von Erbschaften oder Schenkungen von mehr als 10.000,00 € oder eine erhebliche Einkommenssteigerung -, erhöht sich die Vergleichssumme um 75 % des jeweiligen Verbesserungsbetrags, höchstens bis zur Höhe der Gesamtforderung (vgl. Anlage 1)),
2. Vergleichsvereinbarung mit der Nickles Invest Company UG (haftungsbeschränkt) (Gegen die Nickles Invest Company UG (haftungsbeschränkt), deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer Herr Matthias Stappenbacher ist, besteht eine Forderung in Höhe von 80.508,33 €. Die Gesellschaft erkennt diese Forderung an und verzichtet auf sämtliche Einreden und Einwendungen sowie auf die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
Gegen eine Einmalzahlung von 50.000,00 € ist die Forderung vollständig abgegolten; der übersteigende Betrag von 30.508,33 € wird nur bei fristgerechter Zahlung erlassen. Die Zahlung ist binnen zehn Bankarbeitstagen nach Vereinnahmung des Kaufpreises aus dem Verkauf des im Privatvermögen von Herrn Stappenbacher stehenden Objekts „Hirschaid“, spätestens jedoch am 15.11.2026 fällig. Der Vereinnahmung steht es gleich, wenn der Kaufpreis anderweitig verwendet wird. Die Gesellschaft hat den Abschluss des notariellen Kaufvertrags sowie jede Verwendung des Kaufpreises binnen fünf Werktagen nachzuweisen und sich auf Verlangen der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen. Bei nicht fristgerechter Zahlung entfällt die Ermäßigung, und die Gesamtforderung wird sofort fällig (vgl Anlage 2)),
3. Ratenzahlungsvereinbarung mit der Gerüstbau Seubert GmbH & Co. KG (Gegen die Gerüstbau Seubert GmbH & Co. KG, deren persönlich haftende Gesellschafterin von Herrn Matthias Stappenbacher als Geschäftsführer vertreten wird, bestanden zum 30.06.2026 aus den Rechnungen Nr. 26010004 (Lohnleistungen) und Nr. 26010006 (Gerüstmiete) Forderungen in Höhe von insgesamt 269.183,18 €. Diese wurden durch eine Zahlung in Höhe von 30.000 € am 05.08.2026 bereits in dieser Höhe beglichen. Die Gesellschaft hat diese Forderungen anhand ihrer eigenen Buchhaltung bestätigt und erkennt sie an; auch hier wird auf sämtliche Einreden und Einwendungen, die Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte verzichtet.
Die Forderung wird in 15 monatlichen Raten im Zeitraum vom 15.10.2026 bis zum 15.12.2027 (einschließlich Zinsen von 6 % insgesamt 279.950,51 €) vollständig getilgt. Gerät die Gesellschaft mit einer Rate in Verzug und verstreicht eine Nachfrist von zehn Tagen fruchtlos, wird die gesamte Restforderung sofort fällig. Die Gesellschaft hat sich auf Verlangen der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen (vgl. Anlage 3)) und
4. Ratenzahlungsvereinbarung mit der Stappenbacher Immobilien GmbH (Gegen die Stappenbacher Immobilien GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Matthias Stappenbacher, bestehen aus der Rechnung Nr. 26010007 (Umbau „Scheune“) in Höhe von 43.000,00 € sowie aus Leistungen am Objekt „Steinheilstraße“ in Höhe von 1.300,00 € Forderungen von insgesamt 44.300,00 €. Diese sind anerkannt; auch insoweit wird auf sämtliche Einreden und Einwendungen, die Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte verzichtet.
Die Forderung wird in drei monatlichen Raten bis zum 01.01.2027 (einschließlich Zinsen von 6 % insgesamt 44.743,00 €) vollständig getilgt. Auch diese Vereinbarung enthält eine Verfallklausel mit zehntägiger Nachfrist sowie die Verpflichtung, sich auf Verlangen der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, (vgl. Anlage 4)).

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Anlagen können zu den üblichen Geschäftszeiten beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Bamberg nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die vier Vereinbarungen bilden eine Gesamtregelung und können nur einheitlich genehmigt werden. Insoweit wird auf die schriftlichen und bei den Akten befindlichen Ausführungen des Insolvenzverwalters Bezug genommen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 20.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
  8. Sicherungsmaßnahme