Forderungsprüfung
Sperling GmbH
Elsfleth
Das Amtsgericht Nordenham hat zur Sperling GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2025, Aktenzeichen 6 IN 5/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nordenham
- Aktenzeichen
- 6 IN 5/20
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 140060
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 03.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1977
- Stammkapital
- 27.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung und der Vertrieb von Behältern, Apparaten und Schweißkonstruktiononen und allen damit verbundenen ähnlichen Arbeiten oder Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Weiterhin ist die Gesellschaft berechtigt als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Personengesellschaft einzutreten und die G …
Termine und Fristen
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- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
6 IN 5/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sperling GmbH, Am Tidehafen 1, 26931 Elsfleth (AG Oldenburg, HRB 140060), vertr. d.: 1. Olaf Sperling, Parkstraße 20, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), 2. Klaus Klöker, Am Lehester Deich 26, 28357 Bremen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.12.2025 bestimmt.
Bis zum letzten Tag vor diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordenham, 03.11.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.12.2025 bestimmt.
Bis zum letzten Tag vor diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordenham, 03.11.2025