Insolvenzbekanntmachung
Sperling GmbH
Elsfleth
Das Amtsgericht Nordenham hat zur Sperling GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.02.2024, Aktenzeichen 6 IN 5/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nordenham
- Aktenzeichen
- 6 IN 5/20
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 140060
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 21.02.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Treuhänder
- Berend Böhme
B+O Rechtsanwälte - Im Handelsregister seit
- 1977
- Stammkapital
- 27.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung und der Vertrieb von Behältern, Apparaten und Schweißkonstruktiononen und allen damit verbundenen ähnlichen Arbeiten oder Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Weiterhin ist die Gesellschaft berechtigt als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Personengesellschaft einzutreten und die G …
Veröffentlichungstext
6 IN 5/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sperling GmbH, Am Tidehafen 1, 26931 Elsfleth (AG Oldenburg, HRB 140060), vertr. d.: 1. Olaf Sperling, Alter Kirchweg 21a, 28717 Bremen, (Geschäftsführer), 2. Klaus Klöker, Am Lehester Deich 26, 28357 Bremen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
der bisherige Treuhänder wird aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO aus seinem Amt entlassen.
Zum Treuhänder wird bestellt:
Rechtsanwalt Berend Böhme, B+O Rechtsanwälte, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10
G r ü n d e:
Mit Schreiben vom 01.02.2024 hat Rechtsanwalt Korrell um Entlassung aus dem Amt gebeten. Mit selbem Schreiben hat Rechtsanwalt Böhme die Übernahme des Amtes erklärt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem entlassenen Insolvenzverwalter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Nordenham, 15.02.2024
der bisherige Treuhänder wird aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO aus seinem Amt entlassen.
Zum Treuhänder wird bestellt:
Rechtsanwalt Berend Böhme, B+O Rechtsanwälte, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421/515756-0, Fax: 0421/515756-10
G r ü n d e:
Mit Schreiben vom 01.02.2024 hat Rechtsanwalt Korrell um Entlassung aus dem Amt gebeten. Mit selbem Schreiben hat Rechtsanwalt Böhme die Übernahme des Amtes erklärt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem entlassenen Insolvenzverwalter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Nordenham, 15.02.2024