Schlusstermin

Sperling GmbH

Elsfleth

Das Amtsgericht Nordenham hat zur Sperling GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 6 IN 5/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Nordenham
Aktenzeichen
6 IN 5/20
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 140060
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
13.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1977
Stammkapital
27.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Behältern, Apparaten und Schweißkonstruktiononen und allen damit verbundenen ähnlichen Arbeiten oder Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Weiterhin ist die Gesellschaft berechtigt als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Personengesellschaft einzutreten und die G …

Termine und Fristen

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  • Stichtag anstelle des Schlusstermins (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

6 IN 5/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sperling GmbH, Am Tidehafen 1, 26931 Elsfleth (AG Oldenburg, HRB 140060), vertr. d.: 1. Olaf Sperling, Parkstraße 20, 27721 Ritterhude, (Geschäftsführer), 2. Klaus Klöker, Am Lehester Deich 26, 28357 Bremen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.11.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Nordenham, 26954 Nordenham, Bahnhofstraße 56, Elektonisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1270799934417-000214126 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordenham, 08.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
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