Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
SP Textilreinigungsgesellschaft mbH
Siegen
Das Amtsgericht Siegen hat zur SP Textilreinigungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.06.2022, Aktenzeichen 25 IN 7/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 7/21
- Registerbezug
- Siegen, HRB 11953
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.06.2022
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 7/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11953 eingetragenen SP Textilreinigungsgesellschaft mbH, Geisweider Straße 57, 57078 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Petri, Zum Pfarrwäldchen 12, 57258 Freudenberg
wird zur Rechnungslegung des vorläufigen Insolvenzverwalters eine Gläubigerversammlung einberufen.
Die Durchführung der Gläubigerversammlung wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 66, 74, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
04.07.2022
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters;
- zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters;
Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters und der Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 aus.
25 IN 7/21
Amtsgericht Siegen, 10.06.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11953 eingetragenen SP Textilreinigungsgesellschaft mbH, Geisweider Straße 57, 57078 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Petri, Zum Pfarrwäldchen 12, 57258 Freudenberg
wird zur Rechnungslegung des vorläufigen Insolvenzverwalters eine Gläubigerversammlung einberufen.
Die Durchführung der Gläubigerversammlung wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 66, 74, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
04.07.2022
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters;
- zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters;
Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters und der Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 aus.
25 IN 7/21
Amtsgericht Siegen, 10.06.2022