Sicherungsmaßnahme
SP Textilreinigungsgesellschaft mbH
Siegen
Das Amtsgericht Siegen hat zur SP Textilreinigungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.02.2021, Aktenzeichen 25 IN 7/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 7/21
- Registerbezug
- Siegen, HRB HRB 11953
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.02.2021
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jan Janßen
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 7/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11953 eingetragenen SP
Textilreinigungsgesellschaft mbH, Geisweider Straße 57, 57078 Siegen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Petri
Geschäftszweig: Betrieb von Wäschereien, Textilreinigungen u. Waschsalons
ist am 08.02.2021, um 09:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, Kölner
Straße 58, 57072 Siegen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 7/21
Amtsgericht Siegen, 08.02.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11953 eingetragenen SP
Textilreinigungsgesellschaft mbH, Geisweider Straße 57, 57078 Siegen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Petri
Geschäftszweig: Betrieb von Wäschereien, Textilreinigungen u. Waschsalons
ist am 08.02.2021, um 09:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, Kölner
Straße 58, 57072 Siegen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 7/21
Amtsgericht Siegen, 08.02.2021