Aufhebung des Verfahrens

SP Textilreinigungsgesellschaft mbH

Siegen

Das Amtsgericht Siegen hat zur SP Textilreinigungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.05.2021, Aktenzeichen 25 IN 7/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 7/21
Registerbezug
Siegen, HRB HRB 11953
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.05.2021
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 7/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11953 eingetragenen SP
Textilreinigungsgesellschaft mbH, Geisweider Straße 57, 57078 Siegen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Petri

wird angeordnet:

Das weitere Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der mündliche Berichts- und Prüfungstermin vom 17.05.2021 wird aufgehoben.

Es wird eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren einberufen.

Die Gläubiger erhalten Gelegenheit bis zum 26.05.2021 zu den im
Eröffnungsbeschluss vom 01.03.2021 genannten Punkten Stellung zu nehmen.

Auf § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO wird hingewiesen.

Stichtag der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 26, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der

26.05.2021.

Gründe:

Der während der Corona-Pandemie im Rahmen des Berichts- und Prüfungstermins
vorgeschriebene bzw. empfohlene Sicherheitsabstand kann nicht mit Sicherheit
gewährleistet werden. Um eine mögliche Ansteckungsgefahr auszuschließen, ist
der Berichts- und Prüfungstermin daher zwingend im schriftlichen Verfahren
durchzuführen.

Darüber hinaus ist aufgrund der noch andauernden "Lock-down"-Situation von der
Durchführung eines mündlichen Termins Abstand zu nehmen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Siegen, Berliner Str. 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

25 IN 7/21
Amtsgericht Siegen, 06.05.2021

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Aufhebung des Verfahrens
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Sicherungsmaßnahme