Eröffnung des Verfahrens

SOLARVENTUS Energietechnik Deutschland GmbH

Eisenach

Das Amtsgericht Meiningen hat über das Vermögen der SOLARVENTUS Energietechnik Deutschland GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 28.01.2019, Aktenzeichen IN 227/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Meiningen
Aktenzeichen
IN 227/18
Registerbezug
Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 508182
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
28.01.2019
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Marcello Di Stefano
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

IN 227/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SOLARVENTUS Energietechnik Deutschland GmbH, Obere Predigergasse 2-4, 99817
Eisenach,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Lührs, geboren am 04.02.1970, Obere
Predigergasse 4, 99817 Eisenach
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 508182
- Schuldnerin -

1. Das am 20.11.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 25.01.2019 um 11.30
Uhr eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Marcello Di Stefano
Andreasstraße 37 b - c, 99084 Erfurt
Telefon: 0361 43038930
Telefax: 0361 43038939
Email: erfurt@reinhardt-rechtsanwaelte.de

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 08.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
17.03.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Mittwoch, 03.04.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen,
Amtsgericht Meiningen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Mittwoch, 03.04.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal A 0105, 1. OG, Haus A, Lindenallee 15, 98617 Meiningen,
Amtsgericht Meiningen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).

8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.11.2018 beim Insolvenzgericht Meiningen eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 25.01.2019

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme