Schlusstermin

SOLARVENTUS Energietechnik Deutschland GmbH

Eisenach

Das Amtsgericht Meiningen hat zur SOLARVENTUS Energietechnik Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen IN 227/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Meiningen
Aktenzeichen
IN 227/18
Registerbezug
Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 508182
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
29.09.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

IN 227/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SOLARVENTUS Energietechnik Deutschland GmbH, Obere Predigergasse 2-4, 99817 Eisenach, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Lührs, OT Goßwitz, Am Himmlischen Heer 16, 07333 Unterwellenborn
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 508182
- Schuldnerin -

Beschluss:

1. Einer eventuellen Schlussverteilung wird gem. § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.

2. Nach dem heutigen Tage eingehende Forderungsanmeldungen finden keine Aufnahme mehr in das Schlussverzeichnis.

Gem. §§ 5 Abs. 2, 197 InsO wird für den Schlusstermin und das weitere Verfahren das schriftliche Verfahren beibehalten.

3. Die Insolvenzgläubiger können bis zum 06.11.2026

- Stellungnahmen zur Schlussrechnung
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

schriftlich beim Amtsgericht Meiningen, Insolvenzgericht, einreichen.

Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis sowie der Vergütungsbeschluss sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung zu Ziffer 1 des Beschlusses:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Erinnerung zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen, schriftlich, in zulässiger elektronischer Form oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.

Soweit die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt gemacht wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung. Erfolgte die Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßgebend.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 24.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme