Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
SOLARVENTUS Energietechnik Deutschland GmbH
Eisenach
Das Amtsgericht Meiningen hat zur SOLARVENTUS Energietechnik Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.05.2020, Aktenzeichen IN 227/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Meiningen
- Aktenzeichen
- IN 227/18
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 508182
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 26.05.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 227/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SOLARVENTUS Energietechnik Deutschland GmbH, Obere Predigergasse 2-4, 99817
Eisenach,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Lührs, OT Goßwitz, Am Himmlischen
Heer 16, 07333 Unterwellenborn
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 508182
- Schuldnerin -
Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden
festgesetzt auf 25 % einer einfachen Verwaltervergütung. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 25.05.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SOLARVENTUS Energietechnik Deutschland GmbH, Obere Predigergasse 2-4, 99817
Eisenach,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Lührs, OT Goßwitz, Am Himmlischen
Heer 16, 07333 Unterwellenborn
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 508182
- Schuldnerin -
Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden
festgesetzt auf 25 % einer einfachen Verwaltervergütung. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 25.05.2020