Sicherungsmaßnahme
SolarTempel GmbH
Wesel
Das Amtsgericht Duisburg hat zur SolarTempel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2024, Aktenzeichen 601 IN 16/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 601 IN 16/24
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 35422
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.05.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Tanja Bückmann
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Vertrieb und Handel mit Solarmodulen, die Beratung sowie die Installation von Photovoltaikanlagen.
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 601 IN 16/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35422 eingetragenen SolarTempel GmbH, Rheinbabenstr. 5, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michel Eichholz, Pastor-Dahlmann-Str. 23, 46244 Bottrop und Herrn Ramazan Karakaya, Hannelore-Kunze-Str. 41, 30539 Hannover
ist am 02.05.2024, um 09:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
601 IN 16/24
Amtsgericht Duisburg, 02.05.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35422 eingetragenen SolarTempel GmbH, Rheinbabenstr. 5, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michel Eichholz, Pastor-Dahlmann-Str. 23, 46244 Bottrop und Herrn Ramazan Karakaya, Hannelore-Kunze-Str. 41, 30539 Hannover
ist am 02.05.2024, um 09:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
601 IN 16/24
Amtsgericht Duisburg, 02.05.2024