Abweisung mangels Masse

A. Mamy GmbH

Oberhausen

Das Amtsgericht Duisburg hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der A. Mamy GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 620 IN 2450/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 2450/25
Registerbezug
Duisburg, HRB 34480
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gleisbausicherung und Marketing

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2450/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34480 eingetragenen A. Mamy GmbH, Neumühler Straße 48, 46149 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arias Mamy, Dinnendahlstraße 10, 46145 Oberhausen

Geschäftszweig: Gleisbausicherung und Marketing

ist der am 10.10.2025 bei Gericht eingegangene Antrag eines Gläubigers vom 09.10.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 04.11.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Duisburg, 04.11.2026
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