Aufhebung des Verfahrens
Softwarekontor Gesellschaft für Informationsmanagement und Verwaltung mbH
Ludwigshafen am Rhein
Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat zur Softwarekontor Gesellschaft für Informationsmanagement und Verwaltung mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 3 b IN 73/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 b IN 73/26
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 5112
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Stammkapital
- 27.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung, der Vertrieb und das Hosting von Softwarelösungen, die Erbringung von Consulting- und Schulungsleistungen im IT-Bereich sowie der Vertrieb von Einrichtungen auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung nebst Zubehör einschließlich Bürotechnik.
- Branchenindikator
- IT & Telekommunikation (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
3 b IN 73/26
05.11.2026
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Softwarekontor Gesellschaft für Informationsmanagement und Verwaltung mbH, Amtsstraße 8, 67059 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 5112),
vertreten durch:
Peter Karl Schubert, Rathenaustraße 15, 68165 Mannheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Florian Blatz, c/o Triton Legal Rechtsanwälte PartG mbB, Rudolf-Diesel-Straße 11, 69115 Heidelberg,
wird das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.
Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO). Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e :
Nachdem der Beschluss vom 19.08.2026, durch den der Insolvenzplan bestätigt worden ist, zwischenzeitlich rechtskräftig ist, und der Sachwalter angezeigt hat, dass er die unstreitigen Masseansprüche berichtigt bzw. für die streitigen Masseansprüche Sicherheit geleistet hat, ist das Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.
X
Richter am Amtsgericht
05.11.2026
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Softwarekontor Gesellschaft für Informationsmanagement und Verwaltung mbH, Amtsstraße 8, 67059 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 5112),
vertreten durch:
Peter Karl Schubert, Rathenaustraße 15, 68165 Mannheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Florian Blatz, c/o Triton Legal Rechtsanwälte PartG mbB, Rudolf-Diesel-Straße 11, 69115 Heidelberg,
wird das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.
Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO). Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e :
Nachdem der Beschluss vom 19.08.2026, durch den der Insolvenzplan bestätigt worden ist, zwischenzeitlich rechtskräftig ist, und der Sachwalter angezeigt hat, dass er die unstreitigen Masseansprüche berichtigt bzw. für die streitigen Masseansprüche Sicherheit geleistet hat, ist das Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.
X
Richter am Amtsgericht