Insolvenzplan
Softwarekontor Gesellschaft für Informationsmanagement und Verwaltung mbH
Ludwigshafen am Rhein
Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat zur Softwarekontor Gesellschaft für Informationsmanagement und Verwaltung mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2026, Aktenzeichen 3 b IN 73/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 b IN 73/26
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 5112
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 09.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Stammkapital
- 27.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung, der Vertrieb und das Hosting von Softwarelösungen, die Erbringung von Consulting- und Schulungsleistungen im IT-Bereich sowie der Vertrieb von Einrichtungen auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung nebst Zubehör einschließlich Bürotechnik.
- Branchenindikator
- IT & Telekommunikation (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
3 b IN 73/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Softwarekontor Gesellschaft für Informationsmanagement und Verwaltung mbH, Amtsstraße 8, 67059 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 5112), vertr. d.: Peter Karl Schubert, Rathenaustraße 15, 68165 Mannheim, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Mittwoch, 19.08.2026, 09.30 Uhr, Saal II.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 09.07.2026
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Mittwoch, 19.08.2026, 09.30 Uhr, Saal II.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 09.07.2026