Forderungsprüfung
SMC GmbH (Staff Member Company)
Bautzen
Das Amtsgericht Dresden hat zur SMC GmbH (Staff Member Company) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.12.2023, Aktenzeichen 561 IN 1252/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1252/18
- Registerbezug
- Dresden, HRB 34188
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 05.12.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 1252/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMC GmbH (Staff Member Company), Liselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 34188
vertreten durch den Geschäftsführer Mario Ehrke
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 16.01.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 561 IN 1252/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMC GmbH (Staff Member Company), Liselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 34188
vertreten durch den Geschäftsführer Mario Ehrke
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 16.01.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.