Forderungsprüfung

SMC GmbH (Staff Member Company)

Bautzen

Das Amtsgericht Dresden hat zur SMC GmbH (Staff Member Company) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2018, Aktenzeichen 561 IN 1252/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
561 IN 1252/18
Registerbezug
Dresden, HRB 34188
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
02.11.2018
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 1252/18

Az.: 532/561 IN 1252/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMC GmbH (Staff Member
Company), Liselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB
34188
vertreten durch den Geschäftsführer Mario Ehrke

- wurde am 01.11.2018 um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Henry Girbig, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219
DresdenTelefax: 0351 47782 50 Telefon geschäftlich: 0351 47782 0 Email
geschäftlich: dresden@tiefenbacher.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
18.12.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters

|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters

|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)

|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)

|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
29.01.2019 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

532 IN 1252/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.11.2018

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Sicherungsmaßnahme