Vergütungsfestsetzung
Smart City System GmbH
Fürth
Das Amtsgericht Fürth hat zur Smart City System GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2025, Aktenzeichen IN 331/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 331/21
- Registerbezug
- Fürth, HRB 18093
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung, Produktion und der Verkauf von technischen Produkten und Dienstleistungen, ausgenommen Rechts- und Steuerberatung.
Veröffentlichungstext
IN 331/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart City System GmbH, Schwabacher Straße 510 c, 90763 Fürth, vertreten durch die Geschäftsführer Eckart Stefan und Jaumann Andreas Ulrich
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 18093
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg, Gz.: Rainer Schaaf
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 16.10.2024 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 20.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart City System GmbH, Schwabacher Straße 510 c, 90763 Fürth, vertreten durch die Geschäftsführer Eckart Stefan und Jaumann Andreas Ulrich
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 18093
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg, Gz.: Rainer Schaaf
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 16.10.2024 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 20.08.2025