Forderungsprüfung
Engonomics GmbH
Erlangen
Das Amtsgericht Fürth hat zur Engonomics GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen IN 571/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 571/25
- Registerbezug
- Fürth, HRB 19695
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Konstruktion und Montagedienstleistungen von Fassaden und fertigen Bauelementen sowie Projektleitung und Projektmanagement.
Veröffentlichungstext
IN 571/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Engonomics GmbH, Drausnickstraße 153, 91052 Erlangen, vertreten durch den Geschäftsführer Klai Ezedine
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 19695
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 05.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Engonomics GmbH, Drausnickstraße 153, 91052 Erlangen, vertreten durch den Geschäftsführer Klai Ezedine
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 19695
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 05.11.2026