Forderungsprüfung
Smart City System GmbH
Fürth
Das Amtsgericht Fürth hat zur Smart City System GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2024, Aktenzeichen IN 331/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 331/21
- Registerbezug
- Fürth, HRB 18093
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.10.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung, Produktion und der Verkauf von technischen Produkten und Dienstleistungen, ausgenommen Rechts- und Steuerberatung.
Veröffentlichungstext
IN 331/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart City System GmbH, Schwabacher Straße 510 c, 90763 Fürth, vertreten durch die Geschäftsführer Eckart Stefan und Jaumann Andreas Ulrich
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 18093
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg, Gz.: Rainer Schaaf
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 45 - 50 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 29.10.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Smart City System GmbH, Schwabacher Straße 510 c, 90763 Fürth, vertreten durch die Geschäftsführer Eckart Stefan und Jaumann Andreas Ulrich
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 18093
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg, Gz.: Rainer Schaaf
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 45 - 50 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 29.10.2024