Insolvenzplan

Skyline Logistik GmbH

Lage

Das Amtsgericht Detmold hat zur Skyline Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.02.2026, Aktenzeichen 10 IN 67/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 67/25
Registerbezug
Lemgo, HRB 10014
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.02.2026
Rechtsform
GmbH
Sachwalter
Stefan Meyer
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist eines Transportunternehmens für Güter aller Art im Landverkehr einschließlich Lagerung. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, sowie Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu errichten. Sie ist außerdem im Einzelfalle berechtigt, Geschäfte anderer Art durchzu …
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 67/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 10014 eingetragenen Skyline Logistik GmbH, Heidensche Straße 86, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Sim

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Transport für Güter aller Art im Landverkehr einschließlich Lagerung.

Sachwalter: Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke

Der Beschluss vom 03.02.2026 wird wie folgt ergänzt:

In dem Insolvenzverfahren
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 13.01.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf
Dienstag, 24.02.2026, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6, 32756 Detmold, Erdgeschoss, Sitzungssaal 7 (Nebengebäude).
Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 211 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

10 IN 67/25
Amtsgericht Detmold, 05.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzplan
  6. Insolvenzplan
  7. Eröffnung des Verfahrens
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