Forderungsprüfung

SKM Ceská GmbH

85053 Ingolstadt ,

Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur SKM Ceská GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen IN 28/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 28/22
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 8192
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
09.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Fertigung, Montage, Vertrieb und Handel mit Metallwaren aller Art, Stahlbau aller Art, Kundenbetreuung, Beratung, Entwicklung, Planung und Konstruktion in Bezug auf Metall- und Schweißarbeiten sowie Lackierung oder sonstige Fertigkeiten im Zusammenhang mit Metallwaren; Vertrieb und Montage von Maschinen und Maschinenteilen.

Veröffentlichungstext

IN 28/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SKM Ceská GmbH, Borsigstraße 8, 85053 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Jordann Peter
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 8192
- Schuldnerin -

Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.12.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.

Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 708,13 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 09.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung
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