Insolvenzbekanntmachung
Wrkoslav, Dirk
Pfaffenhofen
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur Wrkoslav, Dirk eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen IN 300/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 300/26
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRA 4209
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Ingolstadt
Abteilung für Insolvenzsachen
Az.: IN 300/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wrkoslav Dirk, geboren am 04.11.1980, Starenweg 9, 85276 Pfaffenhofen
Inhaber der IMWO Bau e.K., Pfaffenhofen, Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRA 4209
- Schuldner -
erlässt das Amtsgericht Ingolstadt am 03.11.2026 folgenden
Beschluss
Der (Eröffnungs-) Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 30.10.2026 wird
in den Gründen wie folgt berichtigt:
„Der Antrag ist am 01.04.2026 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen“
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor.
Der Eröffnung des Insolvenzverfahrens lag sowohl ein Fremdantrag der Techniker Krankenkasse vom 01.04.2026 als auch ein Eigenantrag des Schuldners vom 06.06.2026 zu Grunde.
Vor Eröffnung wurden die beiden Verfahren verbunden.
Aufgrund eines Schreibversehens wurde in den Gründen des Beschlusses der 06.06.2026 als Eingangsdatum des Insolvenzeröffnungsantrags aufgeführt, obwohl zeitlich vorher, am 01.04.2026, der Fremdantrag der Techniker Krankenkasse bereits bei Gericht eingegangen war.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 03.11.2026
Abteilung für Insolvenzsachen
Az.: IN 300/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wrkoslav Dirk, geboren am 04.11.1980, Starenweg 9, 85276 Pfaffenhofen
Inhaber der IMWO Bau e.K., Pfaffenhofen, Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRA 4209
- Schuldner -
erlässt das Amtsgericht Ingolstadt am 03.11.2026 folgenden
Beschluss
Der (Eröffnungs-) Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 30.10.2026 wird
in den Gründen wie folgt berichtigt:
„Der Antrag ist am 01.04.2026 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen“
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor.
Der Eröffnung des Insolvenzverfahrens lag sowohl ein Fremdantrag der Techniker Krankenkasse vom 01.04.2026 als auch ein Eigenantrag des Schuldners vom 06.06.2026 zu Grunde.
Vor Eröffnung wurden die beiden Verfahren verbunden.
Aufgrund eines Schreibversehens wurde in den Gründen des Beschlusses der 06.06.2026 als Eingangsdatum des Insolvenzeröffnungsantrags aufgeführt, obwohl zeitlich vorher, am 01.04.2026, der Fremdantrag der Techniker Krankenkasse bereits bei Gericht eingegangen war.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 03.11.2026