Forderungsprüfung
Rockermeier GmbH & Co. KG
85290 Geisenfeld
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur Rockermeier GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen IN 385/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 385/23
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRA 3312
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 385/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rockermeier GmbH & Co. KG, Bucherstraße 7, 85290 Geisenfeld, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Rockermeier Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Rockermeier Antje
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRA 3312
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23-30 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 03.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rockermeier GmbH & Co. KG, Bucherstraße 7, 85290 Geisenfeld, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Rockermeier Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Rockermeier Antje
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRA 3312
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23-30 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 03.11.2026