Forderungsprüfung
SITBU Bahndienste GmbH
Altdorf
Das Amtsgericht Landshut hat zur SITBU Bahndienste GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.05.2026, Aktenzeichen IN 178/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 178/20
- Registerbezug
- Landshut, HRB 8915
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen, die entweder selbst Verkehrsbetriebe sind oder für Verkehrsbetriebe tätig sind.
Veröffentlichungstext
IN 178/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SITBU Bahndienste GmbH, Dekan-Wagner-Str. 2, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Aiglstorfer Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 8915
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 35 - 43 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 26.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SITBU Bahndienste GmbH, Dekan-Wagner-Str. 2, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Aiglstorfer Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 8915
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 35 - 43 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 26.05.2026