Insolvenzbekanntmachung
FR Baustahlverleger GmbH
Altdorf
Das Amtsgericht Landshut hat zur FR Baustahlverleger GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen IN 505/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 505/25
- Registerbezug
- Landshut, HRB 9925
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung und Bearbeitung von Baustahl und alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie Erwerb und Vermietung von Immobilien.
Veröffentlichungstext
IN 505/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FR Baustahlverleger GmbH, Opalstraße 5 a, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Fazliu Regjep
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 9925
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jacobi Jung Spaett Rechtsanwälte PartmbB, Gabelsbergerstraße 83, 80333 München, Gz.: 111/25JU / ao, D4/882-25
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Erteilung der Zustimmung, keine Ansprüche gegen Organe der Insolvenzschuldnerin (insbesondere aus Geschäftsführer- oder Gesellschafterhaftung) geltend zu machen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 04.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FR Baustahlverleger GmbH, Opalstraße 5 a, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Fazliu Regjep
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 9925
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jacobi Jung Spaett Rechtsanwälte PartmbB, Gabelsbergerstraße 83, 80333 München, Gz.: 111/25JU / ao, D4/882-25
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Erteilung der Zustimmung, keine Ansprüche gegen Organe der Insolvenzschuldnerin (insbesondere aus Geschäftsführer- oder Gesellschafterhaftung) geltend zu machen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 04.11.2026