Forderungsprüfung
Simon, Alexandra
Pulheim
Das Amtsgericht Köln hat zur Simon, Alexandra eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.12.2020, Aktenzeichen 70k IN 159/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 159/19
- Registerbezug
- Köln, HRA HRA 23931
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.12.2020
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 159/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Alexandra Simon, geboren am 14.06.1981, Im Gewerbegebiet Pesch 10 a,
50767 Köln, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA
23931 eingetragenen Firma A B C PROFI Umzüge e.K.
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch
nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag
ist
Montag,der 15.03.2021.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
ab dem 15.02.21 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1311 niedergelegt.
Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht
eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund,
ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 159/19
Amtsgericht Köln, 15.12.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Alexandra Simon, geboren am 14.06.1981, Im Gewerbegebiet Pesch 10 a,
50767 Köln, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA
23931 eingetragenen Firma A B C PROFI Umzüge e.K.
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch
nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag
ist
Montag,der 15.03.2021.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
ab dem 15.02.21 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1311 niedergelegt.
Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht
eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund,
ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 159/19
Amtsgericht Köln, 15.12.2020