Masseunzulänglichkeit
SiKonA SicherheitsKonzepte Advisory GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur SiKonA SicherheitsKonzepte Advisory GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.04.2022, Aktenzeichen 403 IN 1714/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1714/21
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 29491
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 12.04.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Beratung zu und Entwicklung von Konzepten für die gemeindliche und betriebliche Gefahrenabwehr sowie von Gefahrenabwehrkonzepten für Veranstaltungen.
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 403 IN 1714/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SiKonA - SicherheitsKonzepte Advisory GmbH, Mozartstraße 4, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29491
vertreten durch die Geschäftsführerin Harriet Schördling
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.04.2022 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Michael Hawelka, Prager Straße 38, 04317 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@hawelka-rae.de, Telefon geschäftlich: 0341 48664 14, Telefax: 0341 48664 28
schriftlich geltend zu machen.
Aktenzeichen: 403 IN 1714/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SiKonA - SicherheitsKonzepte Advisory GmbH, Mozartstraße 4, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29491
vertreten durch die Geschäftsführerin Harriet Schördling
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.04.2022 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Michael Hawelka, Prager Straße 38, 04317 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@hawelka-rae.de, Telefon geschäftlich: 0341 48664 14, Telefax: 0341 48664 28
schriftlich geltend zu machen.