Masseunzulänglichkeit
Content & Code GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Content & Code GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 401 IN 2063/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 2063/26
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 34863
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Agentur zur Beratung, Analyse, Entwicklung und Umsetzung von Projekten in der digitalen Kommunikation, einschließlich inhaltlicher Gestaltung, werblicher Umsetzung sowie Programmierung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2063/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Content & Code GmbH, Barfußgäßchen 12, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 34863
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Frankenstein
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 04.11.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Vincent Thieme, Katharinenstraße 6, 04109 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 962583 50, Telefax: 0341 962583 59, Email geschäftlich: vincent.thieme@frh-leipzig.de
schriftlich geltend zu machen.
Aktenzeichen: 401 IN 2063/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Content & Code GmbH, Barfußgäßchen 12, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 34863
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Frankenstein
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 04.11.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Vincent Thieme, Katharinenstraße 6, 04109 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 962583 50, Telefax: 0341 962583 59, Email geschäftlich: vincent.thieme@frh-leipzig.de
schriftlich geltend zu machen.