Forderungsprüfung
SiKonA SicherheitsKonzepte Advisory GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur SiKonA SicherheitsKonzepte Advisory GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 403 IN 1714/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1714/21
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 29491
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 07.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Beratung zu und Entwicklung von Konzepten für die gemeindliche und betriebliche Gefahrenabwehr sowie von Gefahrenabwehrkonzepten für Veranstaltungen.
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1714/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SiKonA - SicherheitsKonzepte Advisory GmbH, Mozartstraße 4, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29491
vertreten durch die Geschäftsführerin Harriet Schördling
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 04.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 403 IN 1714/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SiKonA - SicherheitsKonzepte Advisory GmbH, Mozartstraße 4, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29491
vertreten durch die Geschäftsführerin Harriet Schördling
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 04.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.