Aufhebung des Verfahrens
Siegfried Masser Kanalreinigung & Entsorgung GmbH
Zahna-Elster
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat zur Siegfried Masser Kanalreinigung & Entsorgung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2026, Aktenzeichen 2 IN 201/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 201/22
- Registerbezug
- Stendal, HRB 11351
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 28.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1992
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Kanalreinigung und Entsorgung von Abfällen im Sinne des § 1 Abfallbeseitigungsgesetz
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
2 IN 201/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siegfried Masser Kanalreinigung & Entsorgung GmbH, Wittenberger Str. 60a, 06895 Zahna-Elster (AG Stendal, HRB 11351), vertr. d.: Peter Tappert, Wittenberger Str. 50, 06895 Zahna-Elster, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 27.08.2026
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 27.08.2026