Sicherungsmaßnahme
Siegfried Masser Kanalreinigung & Entsorgung GmbH
Zahna-Elster
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat zur Siegfried Masser Kanalreinigung & Entsorgung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.01.2023, Aktenzeichen 2 IN 201/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 201/22
- Registerbezug
- Stendal, HRB 11351
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 13.01.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Christian Beck
- Im Handelsregister seit
- 1992
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Kanalreinigung und Entsorgung von Abfällen im Sinne des § 1 Abfallbeseitigungsgesetz
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 2 IN 201/22 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Siegfried Masser Kanalreinigung & Entsorgung GmbH, Wittenberger Str. 60a, 06895 Zahna-Elster (AG Stendal, HRB 11351), vertr. d.: Peter Tappert, (Geschäftsführer), ist am 12.01.2023 gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Christian Beck, Hansering 1, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/21222400, Fax: 0345/21222436, E-Mail: beck@beck-inso.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 12.01.2023
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 12.01.2023