Sicherungsmaßnahme

Siegfried Masser Kanalreinigung & Entsorgung GmbH

Zahna-Elster

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat zur Siegfried Masser Kanalreinigung & Entsorgung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.01.2023, Aktenzeichen 2 IN 201/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 201/22
Registerbezug
Stendal, HRB 11351
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
13.01.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Christian Beck
Im Handelsregister seit
1992
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Kanalreinigung und Entsorgung von Abfällen im Sinne des § 1 Abfallbeseitigungsgesetz
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 2 IN 201/22 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Siegfried Masser Kanalreinigung & Entsorgung GmbH, Wittenberger Str. 60a, 06895 Zahna-Elster (AG Stendal, HRB 11351), vertr. d.: Peter Tappert, (Geschäftsführer), ist am 12.01.2023 gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Christian Beck, Hansering 1, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/21222400, Fax: 0345/21222436, E-Mail: beck@beck-inso.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 12.01.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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