Schlusstermin
SHS Hairgroup 6. GmbH
Hilden
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur SHS Hairgroup 6. GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.03.2026, Aktenzeichen 501 IN 122/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 122/18
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 73352
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb eines Friseursalons mit allen, typischer Weise anfallenden Tätigkeiten und Nebentätigkeiten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 122/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73352 eingetragenen SHS Hairgroup 6. GmbH, Mühle 64, 40724 Hilden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rosa Saccente
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 147.695,44 EUR.
Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 19.200,00 EUR nach Abzug der Vergütung des Verwalters und etwaiger Gerichtskosten zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
501 IN 122/18
Amtsgericht Düsseldorf, 02.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73352 eingetragenen SHS Hairgroup 6. GmbH, Mühle 64, 40724 Hilden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rosa Saccente
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 147.695,44 EUR.
Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 19.200,00 EUR nach Abzug der Vergütung des Verwalters und etwaiger Gerichtskosten zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
501 IN 122/18
Amtsgericht Düsseldorf, 02.03.2026