Forderungsprüfung

SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH

Leipzig

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.04.2026, Aktenzeichen 500 IN 138/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 138/25
Registerbezug
Leipzig, HRB 13893
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.04.2026
Rechtsform
GmbH
Stammkapital
515.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Herstellung und Vertrieb von Gusserzeugnissen und Erzeugnissen der Umformtechnik. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der SHB Grundstücks GmbH & Co. KG mit Sitz in Leipzig, die das Halten und Verwalten der in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke zum Gegenstand hat.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 138/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 13893 eingetragenen SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Werkstraße 7, 04249 Leipzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Babushchak,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lambrecht Partnerschaft von Rechtanwälten mbB, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf,

vorläufiger Sachwalter
Herr Rechtsanwalt Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).

500 IN 138/25
Amtsgericht Düsseldorf, 23.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
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