Aufhebung des Verfahrens
SEMX Bau GmbH
Viersen
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur SEMX Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen 33 IN 12/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 33 IN 12/19
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 16216
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Daniel Zumhasch
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 12/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16216 eingetragenen SEMX Bau GmbH, Nettetaler Straße 77, 41751 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sergey Maar, Nettetaler Straße 77, 41751 Viersen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Daniel Zumhasch, Am Landgericht 6, 41061 Mönchengladbach
wird heute, am 20.10.2026, um 10:40 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
33 IN 12/19
Amtsgericht Mönchengladbach, 20.10.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16216 eingetragenen SEMX Bau GmbH, Nettetaler Straße 77, 41751 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sergey Maar, Nettetaler Straße 77, 41751 Viersen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Daniel Zumhasch, Am Landgericht 6, 41061 Mönchengladbach
wird heute, am 20.10.2026, um 10:40 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
33 IN 12/19
Amtsgericht Mönchengladbach, 20.10.2026