Forderungsprüfung
SEMX Bau GmbH
Viersen
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur SEMX Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.12.2021, Aktenzeichen 33 IN 12/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 33 IN 12/19
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 16216
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.12.2021
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 12/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16216 eingetragenen SEMX Bau GmbH, Nettetaler Straße 77, 41751 Viersen, vertreten durch den - nicht im Handelsregister eingetragenen - Geschäftsführer Sergey Maar, Nettetaler Straße 77, 41751 Viersen,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.01.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 206 niedergelegt.
33 IN 12/19
Amtsgericht Mönchengladbach, 03.12.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16216 eingetragenen SEMX Bau GmbH, Nettetaler Straße 77, 41751 Viersen, vertreten durch den - nicht im Handelsregister eingetragenen - Geschäftsführer Sergey Maar, Nettetaler Straße 77, 41751 Viersen,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.01.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 206 niedergelegt.
33 IN 12/19
Amtsgericht Mönchengladbach, 03.12.2021