Eröffnung des Verfahrens
SEMX Bau GmbH
Viersen
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat über das Vermögen der SEMX Bau GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 30.08.2019, Aktenzeichen 33 IN 12/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 33 IN 12/19
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB HRB 16216
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.08.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 33 IN 12/19
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16216
eingetragenen SEMX Bau GmbH, Nettetaler Straße 77, 41751 Viersen, vertreten
durch den Geschäftsführer Marin Birca,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.08.2019, um 11:27
Uhr das Insolvenzverfahren (Hauptinsolvenzverfahren gem. Art. 3 Absatz 1
EuInsVO) eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.05.2019 bei Gericht eingegangenen
Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Daniel Zumhasch,
Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld, Telefon: 02151 58130, Fax: 021515813240.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.10.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird
schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist
der 29.11.2019.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen
* zur Person des Insolvenzverwalters,
* zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
* gegebenenfalls:
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits,
Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung
eines solchen Rechtsstreits.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht
des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.11.2019 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mönchengladbach, Raum
C 206 niedergelegt.
Soweit der niedergelegte Verwalterbericht den Antrag auf Zustimmung der
Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) enthält, haben
die Gläubiger Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem
Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines
stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der
Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3
InsO).
Dieser Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung
schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Insolvenzgericht mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden.
33 IN 12/19
Amtsgericht Mönchengladbach, 30.08.2019
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16216
eingetragenen SEMX Bau GmbH, Nettetaler Straße 77, 41751 Viersen, vertreten
durch den Geschäftsführer Marin Birca,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.08.2019, um 11:27
Uhr das Insolvenzverfahren (Hauptinsolvenzverfahren gem. Art. 3 Absatz 1
EuInsVO) eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.05.2019 bei Gericht eingegangenen
Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Daniel Zumhasch,
Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld, Telefon: 02151 58130, Fax: 021515813240.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.10.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird
schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist
der 29.11.2019.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen
* zur Person des Insolvenzverwalters,
* zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
* gegebenenfalls:
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits,
Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung
eines solchen Rechtsstreits.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht
des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.11.2019 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mönchengladbach, Raum
C 206 niedergelegt.
Soweit der niedergelegte Verwalterbericht den Antrag auf Zustimmung der
Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) enthält, haben
die Gläubiger Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem
Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines
stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160
Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der
Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3
InsO).
Dieser Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung
schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Insolvenzgericht mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden.
33 IN 12/19
Amtsgericht Mönchengladbach, 30.08.2019