Forderungsprüfung
Sebastian Laux Kälte-Klima GmbH & Co. KG
Haßloch
Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat zur Sebastian Laux Kälte-Klima GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.03.2024, Aktenzeichen 1 IN 26/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 1 IN 26/23
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRA 61492
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 26.03.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
1 IN 26/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sebastian Laux Kälte-Klima GmbH & Co. KG, Fritz-Karl-Henkel-Str. 12 - 16, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61492), vertr. d.: 1. Laux Verwaltungs GmbH, Fritz-Karl-Henkel-Str. 12 - 16, 67454 Haßloch, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sebastian Laux, (Geschäftsführer und Kommanditist), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 24.03.2024
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 24.03.2024