Insolvenzbekanntmachung

Sebastian Laux Kälte-Klima GmbH & Co. KG

Haßloch

Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat zur Sebastian Laux Kälte-Klima GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.04.2023, Aktenzeichen 1 IN 26/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 26/23
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRA 61492
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
19.04.2023
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

1 IN 26/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sebastian Laux Kälte-Klima GmbH & Co. KG, Fritz-Karl-Henkel-Str. 12 - 16, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61492), vertr. d.: 1. Laux Verwaltungs GmbH, Fritz-Karl-Henkel-Str. 12 - 16, 67454 Haßloch, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sebastian Laux, (Geschäftsführer und Kommanditist), ist am 19.04.2023 um 8:00 Uhr Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insovenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-432928-0, Fax: 0621-432928-27, E-Mail: mannheim@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 19.04.2023

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Insolvenzbekanntmachung