Insolvenzbekanntmachung

Sebastian Laux Kälte-Klima GmbH & Co. KG

Haßloch

Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat zur Sebastian Laux Kälte-Klima GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 1 IN 26/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 26/23
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRA 61492
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
09.09.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

1 IN 26/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sebastian Laux Kälte-Klima GmbH & Co. KG, Fritz-Karl-Henkel-Str. 12 - 16, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61492), vertr. d.: 1. Laux Verwaltungs GmbH, Fritz-Karl-Henkel-Str. 12 - 16, 67454 Haßloch, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sebastian Laux, (Geschäftsführer und Kommanditist), ist am 28.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 28.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Insolvenzbekanntmachung