Sicherungsmaßnahme

Scholz Interim GmbH

Stade

Das Amtsgericht Stade hat zur Scholz Interim GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2018, Aktenzeichen 73 IN 65/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Stade
Aktenzeichen
73 IN 65/18
Registerbezug
Tostedt, HRB 205250
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
22.10.2018
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Hans-Peter

Veröffentlichungstext

73 IN 65/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Scholz
Interim GmbH, Claus-von-Stauffenberg-Weg 5c, 21684 Stade (AG Tostedt, HRB
205250), vertr. d.: Michael Scholz, Claus-von-Stauffenberg-Weg 5c, 21684 Stade,
(Geschäftsführer), ist am 19.10.2018 um 14:18 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter
Rechel, Lehmweg 17, 20251 Hamburg, Tel.: 040-480639-33, Fax: 040-480639-99,
E-Mail: hans-peter.rechel@wzr-legal.com bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade,
Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 19.10.2018

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Aufhebung des Verfahrens
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme