Insolvenzbekanntmachung
Scholz Interim GmbH
Stade
Das Amtsgericht Stade hat zur Scholz Interim GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.03.2022, Aktenzeichen 73 IN 65/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 65/18
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 205250
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 16.03.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
73 IN 65/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scholz Interim GmbH, Claus-von-Stauffenberg-Weg 5c, 21684 Stade (AG Tostedt, HRB 205250), vertr. d.: Michael Scholz, Claus-von-Stauffenberg-Weg 5c, 21684 Stade, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
06.04.2022, 11 Uhr, Saal nach besonderem Aushang, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zu der Veräußerung des immateriellen und beweglichen Anlagevermögens sowie der laufenden Aufträge für einen Kaufpreis von 20.000,00 € netto, zahlbar in Raten bis zum 31.12.2022, an den Geschäftsführer Michael Scholz, firmierend unter Michael Scholz - Headhunting und Personal Placement e. K.. Ein weiterer Kaufpreis von 10 % des in den Jahren 2022 und 2023 anfallenden Gewinnes vor Steuern wird gezahlt werden. Herr Scholz übernimmt mit Wirkung zum 01.04.2022 alle Arbeitnehmer, den Büromietvertrag und alle sonstigen Dauerschuldverhältnisse, die den Geschäftsbetrieb betreffen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 15.03.2022
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
06.04.2022, 11 Uhr, Saal nach besonderem Aushang, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zu der Veräußerung des immateriellen und beweglichen Anlagevermögens sowie der laufenden Aufträge für einen Kaufpreis von 20.000,00 € netto, zahlbar in Raten bis zum 31.12.2022, an den Geschäftsführer Michael Scholz, firmierend unter Michael Scholz - Headhunting und Personal Placement e. K.. Ein weiterer Kaufpreis von 10 % des in den Jahren 2022 und 2023 anfallenden Gewinnes vor Steuern wird gezahlt werden. Herr Scholz übernimmt mit Wirkung zum 01.04.2022 alle Arbeitnehmer, den Büromietvertrag und alle sonstigen Dauerschuldverhältnisse, die den Geschäftsbetrieb betreffen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 15.03.2022