Restschuldbefreiung
Schmid, Susanne Anna
Nettetal
Das Amtsgericht Krefeld hat zur Schmid, Susanne Anna eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.02.2025, Aktenzeichen 92 IN 38/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 92 IN 38/21
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 6767
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.02.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, geboren am 26.01.1967, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
wird der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt (§ 300 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Unbeschadet dessen bleibt der Insolvenzbeschlag hinsichtlich des Vermögens und des massezugehörigen Neuerwerbs bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens aufrechterhalten und eine Verteilung an die Insolvenzgläubiger möglich.
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
92 IN 38/21
Amtsgericht Krefeld, 27.02.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Susanne Anna Schmid, geboren am 26.01.1967, Heide 5 a, 41334 Nettetal, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 6767 eingetragenen Firma SMZ Maschinenbau und Zerspanung e.K.
wird der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt (§ 300 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Unbeschadet dessen bleibt der Insolvenzbeschlag hinsichtlich des Vermögens und des massezugehörigen Neuerwerbs bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens aufrechterhalten und eine Verteilung an die Insolvenzgläubiger möglich.
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
92 IN 38/21
Amtsgericht Krefeld, 27.02.2025