Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

Schläger Personalservice GmbH

Mainz

Das Amtsgericht Mainz hat zur Schläger Personalservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.03.2019, Aktenzeichen 280 IN 230/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
280 IN 230/18
Registerbezug
Mainz, HRB 8156
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
07.03.2019
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

280 IN 230/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schläger
Personalservice GmbH, Lise-Meitner-Str. 7, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 8156),
vertr. d.: Thomas Hans Berg, Eleonorenstr. 6, 55262 Heidesheim,
(Geschäftsführer), ist die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Kallenberg beantragt
worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die Beträge nicht zu veröffentlichen.
Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Der Antrag wird wie folgt bekannt
gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 50 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Der Berechnung liegt eine Masse von 351.581,72 € zu Grunde.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Gelegenheit zur Stellungnahme besteht innerhalb zwei Wochen ab
Veröffentlichung.

Amtsgericht Mainz, 06.03.2019

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme