Sicherungsmaßnahme
Scarabeo Beteiligungen GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Scarabeo Beteiligungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2025, Aktenzeichen 810 IN 465/25 S-14-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 465/25 S-14-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 135431
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 20.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Ralph Krone
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 30.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Personaldienstleistungen, insbesondere erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung, Unternehmensberatung und Groß- und Einzelhandel mit Haushaltswaren
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 465/25 S-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Scarabeo Beteiligungen GmbH, lt. HR: Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135431), vertr. d.: 1. Vadims Razevskis, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Charithy Grace Afia Adu-Gyamfi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), ist am 15.10.2025 um 14:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 97 88 69 99, Fax: 069/ 97 88 69 90, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.10.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.10.2025