Forderungsprüfung

Sauerländer Paket Service GmbH

Werl

Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Sauerländer Paket Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.12.2020, Aktenzeichen 21 IN 25/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 25/18
Registerbezug
Arnsberg, HRB HRB 10964
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.12.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 25/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Sauerländer Paket Service GmbH, Büdericher Bundesstr. 47, 59457 Werl,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Kluckas,
Büdericher Bundesstr. 47, 59457 Werl

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 18.01.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg,
Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

21 IN 25/18
Amtsgericht Arnsberg, 07.12.2020

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Forderungsprüfung
  8. Masseunzulänglichkeit
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme