Forderungsprüfung
RUPR Beteiligungen GmbH
Bautzen
Das Amtsgericht Dresden hat zur RUPR Beteiligungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.06.2026, Aktenzeichen 557 IN 877/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 877/20
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39298
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 12.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Acquisition von Windparkflächen, Erwerb eigener Windkraftanlagen, Erwerb von Windparkflächen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 877/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RUPR Beteiligungen GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39298
vertreten durch den Geschäftsführer Jamal Itani
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 10.08.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 557 IN 877/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RUPR Beteiligungen GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39298
vertreten durch den Geschäftsführer Jamal Itani
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 10.08.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.