Insolvenzbekanntmachung

KAMA Holding GmbH

Dresden

Das Amtsgericht Dresden hat zur KAMA Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 535 IN 1871/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
535 IN 1871/26
Registerbezug
Dresden, HRB 38303
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
500.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere an der KAMA GmbH, Dresden.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 535 IN 1871/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KAMA Holding GmbH, Kurt-Beyer-Straße 4, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38303
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Löchel

ergeht am 04.11.2026 folgender

Berichtigungsbeschluss:

1. Der Beschluss vom 20. Oktober 2026 über die Beauftragung eines Sachverständigen mit der Erstattung eines Insolvenzgutachtens wird hinsichtlich der Handelsregisternummer der Schuldnerin dahingehend berichtigt, dass es anstelle von „HRB 25062“ richtig „HRB 38303“ heißen muss.

2. Der Beschluss vom 29. Oktober 2026 über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird hinsichtlich der Handelsregisternummer der Schuldnerin ebenfalls dahingehend berichtigt, dass es anstelle von „HRB 25062“ richtig „HRB 38303“ heißen muss.

Im Übrigen bleiben beide Beschlüsse unverändert.

Gründe
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO i.V.m. § 319 Abs. 1 ZPO.

In beiden Beschlüssen wurde aufgrund eines Versehens die Handelsregisternummer der KAMA GmbH anstelle derjenigen der KAMA Holding GmbH angegeben.

Aus der jeweils zutreffenden Bezeichnung der Schuldnerin sowie den Verfahrensunterlagen ergibt sich zweifelsfrei, dass beide Entscheidungen die KAMA Holding GmbH betreffen. Es handelt sich jeweils um eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 Abs. 1 ZPO. Eine inhaltliche Änderung der Entscheidung ist mit der Berichtigung nicht verbunden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

oder bei dem
Landgericht Dresden
Lothringer Str. 1
01069 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung oder Erlass der Entscheidung.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten