Aufhebung des Verfahrens

Rolf Maack Verwaltungs GmbH

Salzhausen

Das Amtsgericht Lüneburg hat zur Rolf Maack Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.08.2026, Aktenzeichen 47 IN 19/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lüneburg
Aktenzeichen
47 IN 19/22
Registerbezug
Lüneburg, HRB 204876
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
19.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Rolf Maack Spezialtransporte GmbH & Co. KG, die die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich von Transportleistungen, zum Gegenstand hat

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Stichtag anstelle des Schlusstermins (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

47 IN 19/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rolf Maack Verwaltungs GmbH, Papenkamp 3, 21376 Salzhausen (AG Lüneburg, HRB 204876), vertr. d.: Katharina Maack, Hinterm Kirchfeld 4, 21376 Gödenstorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 13.10.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 18.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Aufhebung des Verfahrens
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten