Forderungsprüfung
RMD UG (haftungsbeschränkt)
Neuberg
Das Amtsgericht Hanau hat zur RMD UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.01.2025, Aktenzeichen 70 IN 367/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 367/21
- Registerbezug
- Hanau, HRB 93643
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 31.01.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 300 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vergabe von Bauleistungen, Fassadenreinigungen, Dachbeschichtungen und Fassadenbeschichtungen, sowie sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem obigen Gesellschaftszweck sofern sie keiner Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.
Termine und Fristen
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- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
70 IN 367/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMD UG (haftungsbeschränkt), Montastraße 17, 63543 Neuberg (AG Hanau, HRB 93643), vertr. d.: Sabine Hank, Montastraße 17, 63543 Neuberg, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 29.01.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 29.01.2025